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GEZ-Zwangssteuer: Geldverschwendung, Stasi-Methoden & Programmvorgaben von oben

GEZ-Zwangssteuer: Geldverschwendung, Stasi-Methoden & Programmvorgaben von oben
Mafia-Methoden haben beim GEZ-Beitragsservice System

Die GEZ ist eine deutschlandweit operierende straff organisierte Mafia, welche jedes Jahr Schutzgelder in Höhe von über 7,3 Milliarden Euro eintreibt. Wer nicht zahlen will, wird bedroht und aufs Schärfste verfolgt! Datenabgleich, Hausbesuch, Pfändung, Verlust des Arbeitsplatzes und Gefängnis: So treiben ARD und ZDF die Zwangsgebühr ein.

von Guido Grandt

Stellen Sie sich nur mal einen Moment vor, der russische Präsident Wladimir Putin würde Menschen ins Gefängnis stecken lassen, weil sie eine Rundfunkgebühr nicht bezahlt haben. Der Aufschrei unter den „Demokraten“ hierzulande wäre groß. Die politische Forderung, diese schändliche Praxis, die gegen die Menschenrechte verstößt, zu beenden, ebenso. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch nicht im „bösen Unrechtsstaat“ Russland werden Bürger wegen säumiger Rundfunkgebühren in den Knast gesteckt, sondern hierzulande! Mitten im ach so hypermoralischen Deutschland. Das ist nicht nur unglaublich, sondern ein politischer Skandal sondergleichen. Und das ist nur der Anfang der „Stasi-Methoden“, die mit den GEZ-Zwangsgebühren einhergehen. Doch der Reihe nach…

Die Reform der GEZ

Bis zum Jahr 2013 berechnete die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die Rundfunkgebühr nach Anzahl und Art der Geräte. Danach wurde diese durch einen Beitrag (monatlich 17,50 Euro) pro Wohnung oder Betriebsstätte abgelöst.

Gleichzeitig wurde die GEZ durch den sogenannten Beitragsservice der Öffentlich-Rechtlichen (ARD, ZDF und Deutschlandradio) ersetzt. Das hört sich freilich viel moderater als die Gebühreneinzugszentrale an. Obwohl ihre Funktion dieselbe ist: Die Zwangsgebühren einzutreiben.

Asylunterkünfte bleiben verschont

Allerdings werden nicht alle Haushalte vom Beitragsservice zur Kasse gebeten. Es gibt Ausnahmen bei den beitragspflichtigen Wohnungen, also jene, die von der Rundfunk-Gebühr befreit sind. Dazu gehören Unterkünfte von Asylbewerbern. Auf dem diesbezüglichen Serviceportal heißt es dazu:

„Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einzelfällen doch ein Anschreiben des Beitragsservice, sollten die Betreuer zeitnah reagieren und den Beitragsservice über den Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen in der Folge zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine Zahlungsaufforderung erhalten…“

Gier, Geldsegen und Gebührenerhöhungen

Durch die GEZ-Reform wird nun jeder Haushalt – mit oben genannten Ausnahmen – zur Kasse gebeten. Ganz egal ob er ein TV- oder Radiogerät besitzt oder nicht. Privat genutzte Fahrzeuge sind inbegriffen, nicht jedoch Zweit- oder Nebenwohnungen. Dafür muss extra gelöhnt werden.

Diese „Zwangssteuer“ – darüber wird noch zu sprechen sein – beschert den öffentlich-rechtlichen Anstalten einen Geldsegen von jährlich über 8 Milliarden Euro. Doch damit nicht genug: Längst schon gibt es hinter verschlossenen Türen Diskussionen darüber, den Beitrag anzuheben – auf monatlich mehr als 19 Euro ab dem Jahr 2021. Begründet wird dies damit, dass eine „bedarfsgerechte Finanzierung“ der Rundfunkanstalten gewährleistet sein muss. Genauso, wie es im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt ist.

Allerdings scheint sich diese „bedarfsgerechte Finanzierung“ wohl nur auf den aufgeblähten Wasserkopf der Sender-Verwaltung zu beziehen und nicht auf die Programmgestaltung selbst. Über 50.000 Mitarbeiter und 85 öffentlich-rechtliche Radio- und TV-Sender zeugen davon.

Jagd auf säumige „GEZ“-Zahler

Doch wehe denen, die der Zahlung der Rundfunk-Gebühren nicht nachkommen! Bei denen schlagen die Rundfunk-Oligarchen mit allen zur Verfügung stehenden Zwangsmaßnahmen zu. Und zwar so:

Der Beitragsservice verschickt eine Zahlungserinnerung an den säumigen GEZ-Zahler. Reagiert dieser nicht, folgen Mahnungen. Bleibt die Zahlung weiter aus, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Danach erstellt die zuständige Landesrundfunkanstalt ein Vollstreckungsersuchen bei den regionalen Vollstreckungsbehörden.

Diese führen dann die Vollstreckung durch. Die jeweiligen Zwangsmaßnahmen sind im betreffenden Landesrecht geregelt und umfassen Pfändungen und Zwangsversteigerungen. Oder gar Beugehaft, wenn der säumige Beitragszahler sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen. Grundsätzlich aber bleiben die Forderungen aus der Beitragspflicht bestehen, bis sie erfüllt werden. Offiziell heißt es beim Beitragsservice dazu:

„Das Einziehen der Beiträge mittels Zwangsmaßnahmen erscheint in Einzelfällen zwar hart, ist aber richtig und wichtig, damit die Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann.“

Stenogramm eines Skandals

  • Der medienträchtigste Fall: Im Februar 2016 wurde Sieglinde B. an ihrem Arbeitsplatz, einem Metallbetrieb, verhaftet.
  • Der Hintergrund: Die 46-jährige Hilfsarbeiterin bezahlte seit 2013 keine Rundfunkgebühren mehr und ignorierte jegliche Zahlungsaufforderungen. Weder der Gerichtsvollzieher, noch Pfändungen waren erfolgreich. Selbst eine Vermögensaufstellung wollte sie nicht unterschreiben.
  • Ihr Verbrechen: Sie hatte sich geweigert, den Rundfunk-Beitrag von insgesamt 190 Euro zu bezahlen.
  • Das Kuriose: Sieglinde B. besitzt weder Fernsehen noch Radio. Dennoch setzte der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) die Zwangsmaßnahmen durch.
  • Die unmittelbare Auswirkung: Noch an Ort und Stelle sprach ihr der Chef die Kündigung aus.
  • Der Skandal: Nach der Verhaftung brachten Beamte die säumige Beitragszahlerin zur Erzwingungshaft ins Frauengefängnis der JVA Chemnitz.
  • Die Haftdauer: 6 Monate.
  • Der öffentliche Aufschrei: Vor allem in den sozialen Medien gab es aufgrund dieser „Stasi-Methoden“ einen wahren Shitstorm.

In der Folge wurde der Druck auf den MDR so groß, dass er schließlich den Erlass des Haftbefehls zurückzog. Nach 61 Tagen Haft kam GEZ-Verweigerin Sieglinde B. schließlich wieder frei. Die offizielle Stellungnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

„Im oben ge-schilderten Fall aus dem MDR-Sendegebiet bleibt die Beitragspflicht bestehen. Im Sinne der Beitragsgerechtigkeit kann nicht auf die Durchsetzung der berechtigen Beitragsforderung verzichtet werden. Daher drohen der Beitragspflichtigen – auch nach Entlassung aus der Haft – weitere Zwangs-maßnahmen, sofern sie nicht einlenkt und ihren Rundfunkbeitrag zahlt.“

Dreiste politische Forderung: Statt Rundfunkgebühren eine „Medienabgabe“

Längst gibt es politische Forderungen, die Rundfunk-Gebühr abzuschaffen. Beispielsweise verlangte 2013 der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagfraktion, Burkhardt Müler-Sönksen, die Beiträge durch eine „Medienabgabe“ zu ersetzen. Freilich nicht ohne Hintergedanken.

Denn fällig wäre eine solche Abgabe von jeder einkommenssteuerpflichtigen Person. Damit würde also nicht nur pro Haushalt, sondern pro Person abkassiert werden. Und – um der ausufernden Zahlungsverweigerung einen Riegel vorzuschieben – soll diese gleich noch von den Finanzämtern eingezogen werden.

Tatsächlich nehmen ausstehende Beitragszahlungen ungeahnte Dimensionen an. Bis Ende 2015 befanden sich rund 11 Prozent der insgesamt rund 45 Millionen Beitrags-Konten in einem Mahnverfahren. Insgesamt wurden 20 Prozent mehr Zahlungserinnerungen bis hin zu Vollstreckungsersuchen verschickt, als noch 2014: Nämlich 25,4 Millionen! Die Vollstreckungsersuche stiegen um über 62 Prozent auf 1,4 Millionen. Das sind 500.000 mehr als noch 2014.

Verschwendung von Gebührengeldern

Dabei geht es bei den öffentlich-rechtlichen Sendern bei weitem nicht immer koscher zu. Ein Beispiel: Der ehemalige Herstellungsleiter des Kinderkanals (KIKA) hat seinen Sender um etwa 8,2 Millionen Euro betrogen! Dafür wurde er 2011 vom Landgericht Erfurt wegen Bestechlichkeit und Untreue in 48 Fällen zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

KIKA ist ein Gemeinschaftsprogramm von ARD und ZDF und wird federführend vom MDR betreut. Intendanten verdienen mehr als Bundeskanzlerin Angela Merkel und andere Staatschefs. Auch bei den Personalkosten wird nicht gekleckert, sondern geklotzt! So erhielt die frühere WDR-Intendantin Monika Piel zuletzt ein Jahresgehalt von 350.800 Euro. Nicht mit eingerechnet ihre Nebenverdienste etwa aus Aufsichtsratsmandaten. Ihr Nachfolger Tom Buhrow kassiert jährlich 367.200 Euro inklusive Dienstwagen.

Zum Vergleich: Bundeskanzlerin Angela Merkel kommt gerade mal auf ein Jahressalär von 221.300 Euro. Selbst der noch amtierende US-Präsident Barack Obama verdient mit rund 360.000 Euro weniger. Und der gilt immerhin als der mächtigste Mann der Welt!

„Zwangssteuer“ Rundfunkgebühr

Eines steht fest: Die Rundfunk-Gebühr ist nichts anderes als eine kaschierte Zwangssteuer! Wohlweislich wird dies nicht an den großen Nagel gehängt.

Und das aus gutem Grund: Die für den Beitrag zuständigen Bundesländer dürften selbstständig überhaupt keine neue Steuer einführen. Das obliegt lediglich dem Bund. Somit würde die Zwangssteuer auch formal gegen die Vorgabe des Grundgesetzes verstoßen. Also werden aus „Steuern“ einfach „Gebühren“ – und fertig.

Bereits 2013 kam das Institut für Medien, Bildung und Beratung in Dresden zu dem Schluss, die Gebühr sei sozial ungerecht, mittelstandsfeindlich, datenschutzrechtlich unzulässig und völlig überbürokratisiert. Allerdings urteilte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2016, dass der im Jahr 2013 modifizierte Rundfunkbeitrag rechtmäßig sei.

Tendenziöse Berichterstattung

Schon längst erreicht das Rundfunkprogramm, für das die Zwangssteuer fällig wird, einen großen Teil der Bevölkerung nicht mehr. Vor allem nicht die jungen Menschen, die sich viel lieber Informationen und Unterhaltung im Internet beschaffen.

Hinzu kommt, dass das „gelieferte“ Programm mitunter tendenziös ist. Das belegt nicht nur die Berichterstattung über den Ukraine-Russland-Konflikt, sondern genauso in der Flüchtlings- und vorher in der Eurokrise. Erst vor wenigen Tagen übte Zeit-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo deswegen heftige Medienkritik.

Er sei davon überzeugt, dass die „einhellige Pro-Flüchtlinge-Stimmung“ den Medien nachhaltig geschadet habe. Das hätten die Leute übel genommen. „Da fand das Vorurteil Bestätigung, dass wir mit der Macht, mit den Eliten unter einer Decke stecken und das, was uns verordnet wird, mit unterstützen.“, sagte Di Lorenzo weiter. Auch wenn Letzteres nicht der Fall gewesen sei, könne man den Eindruck durch die Berichterstattung durchaus gewinnen.

Tatsächlich mussten sich in der Vergangenheit vor allem öffentlich-rechtliche Sender in ihrer Berichterstattung wieder revidieren. Oder Moderatoren sich beim kritischen Publikum für eine Fehleinschätzung entschuldigen. Nicht umsonst zog das negativ besetzte Schlagwort von der „Lügenpresse“ durch die Lande.

Die „Politisierung“ des Rundfunkprogramms

Einen beispielhaften Blick auf den ZDF-Fernsehrat zeigt, welche Politiker sich aktuell dort tummeln. Und wie „politisiert“ das Programm dadurch wohl wird:

Vertreter des Bundes:

  • Dr. Katarina Barley, MdB, Generalsekretärin der SPD
  • Dr. Franz Josef Jung, MdB, Bundesminister a. D., Stellvertretender Vorsitzender der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion

Vertreter der Länder:

  • Baden-Württemberg: N. N.
  • Bayern: Karolina Gernbauer, Staatsrätin
  • Berlin: Dr. Richard Meng, Staatssekretär a. D.
  • Brandenburg: Prof. Dr. Susanne Stürmer, Präsidentin der Filmuniversität Babelsberg
  • Bremen: Dr. Olaf Joachim,
  • Staatsrat Hamburg: Dr. Carsten Brosda, Staatsrat
  • Hessen: Kai Klose, MdL, Landesvorsitzender Bündnis 90/Die Grünen
  • Mecklenburg-Vorpommern: Dr. Pirko Kristin Zinnow, Staatssekretärin
  • Niedersachsen: Dr. Jörg Mielke, Staatssekretär
  • Nordrhein-Westfalen: Anja Surmann, Staatssekretärin
  • Rheinland-Pfalz: Heike Raab, Staatssekretärin
  • Saarland: Peter Jacoby, Minister a. D., Geschäftsführer der Saarland-Sporttoto GmbH
  • Sachsen: Dr. Fritz Jaeckel, Staatsminister
  • Sachsen-Anhalt: Rainer Robra, Staatsminister
  • Schleswig-Holstein: Dr. Eberhard Schmidt-Elsaeßer, Staatssekretär
  • Thüringen: Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister

Im Februar 2016 erklärte der frühere ZDF-aspekte-Moderator Wolfgang Herles im Medienquartett des Deutschlandfunks, es würde „Anweisungen von oben“ geben. Beispielsweise müsse man im ZDF so berichten, dass es Europa und dem Gemeinwohl diene. „Solche Anweisungen gibt es und gab es auch zu meiner Zeit“, so Herles weiter. „Es gab eine schriftliche Anweisung, dass das ZDF der Herstellung der Einheit Deutschlands zu dienen habe. Und das ist was anderes, als zu berichten, was ist.“

Als die Empörung bei den Verantwortlichen immer größer wurde, ruderte Herles schließlich wieder zurück. Mehr noch: Auf einmal bestritt er seine eigene Worte, dass eine solche Vorgabe von oben existiere.

„Vorgaben von oben“ – Verschwörung oder Fakt?

Aber gibt es solche „Anweisungen von oben“ nun oder nicht? Existieren beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk tatsächlich“ Vorgaben“, nach denen sich Mitarbeiter (Moderatoren, Produzenten, Autoren, Reporter etc.) zu richten haben? Alles nur Hirngespinste, krude Verschwörungstheorien oder gar Fakt?

Um diese Frage zu beantworten müssen wir lediglich einen Blick in den Rundfunkstaatsvertrag (Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV -) werfen. Dort steht u.a. im II. Abschnitt Vorschriften über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk § 11 Auftrag):

„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern.“

Noch einmal auf einen Nenner gebracht: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist u.a. angehalten, die europäische Integration zu fördern! Ist das etwa keine Anweisung, frage ich Sie? Natürlich ist es eine solche – nämlich EU-konform zu berichten! Oder, wie der ehemalige ZDF-aspekte-Moderator Wolfgang Herles zuerst sagte, um Europas Gemeinwohl zu dienen.

Was aber wird aus der kritischen Berichterstattung, die aufgrund der desaströsen Finanz-und Wirtschafts-Politik der EU, einer (weiteren) europäischen Integration nicht zustimmt? Wird diese etwa „weichgespült“? Oder, wenn überhaupt darüber berichtet wird, als „Verschwörungstheorie“ abgetan? Im oben genannten Rundfunkstaatsvertrag wird immerhin auf die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung“ hingewiesen (§ 11, Absatz 2).

Aber wie soll das unter dieser Prämisse noch gehen? Vor allem, wenn keine EU-kritischen, sondern EU-freundliche Politiker im Fernsehrat sitzen? Diese werden wohl kaum erfreut sein über diesbezügliche journalistische Objektivität, um die Bürger nicht noch mehr gegen Brüssel aufzubringen.

Unter diesen Gesichtspunkten wird die Tatsache, dass wir die Zwangssteuern, kaschiert als (GEZ-)Rundfunkgebühr, bezahlen müssen, noch unerträglicher.

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