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Foto: MTI

Laut eines Arbeitsrechtsexperten ist die Ansicht von Sebastian Kurz bezüglich der arbeitslosen EU-Bürger falsch.

„Es verstößt gegen geltendes Recht der Europäischen Union, wenn in Österreich lebende EU-Ausländer diskriminiert werden“, sagte László Lórodi, regierungsnaher Arbeitsrechtsexperte, am Montag dem Sender M1. Er ergänzte, dass es auch völlig irrelevant ist, wie viele Jahre ein Arbeitnehmer in Österreich lebt.

Sebastian Kurz, Außenminister in Österreich, erklärte laut der Zeitschrift „Österreich“, dass diejenigen die ihre Arbeit verlieren, in ihrer Heimat oder in ein anderes Mitgliedsland reisen und dort versuchen sollten, eine Arbeit zu finden. Nur wenn dies den Arbeitnehmern gelingt, würde man die Sozialleistungen nach 5 Jahren bezahlen. László Lóródi entgegnet: “Wenn er dort gearbeitet hat und sein Sozialversicherungsbeitrag dort einbezahlt wurde, so hat er das Recht auf die gleichen Leistungen wie ein österreichischer Staatsbürger.“

Abschließend gab er zu bedenken, dass zu den EU Grundrechten nicht nur die Freiheit der Arbeit, sondern auch die Freiheit der Wahl des Wohnsitzes zählt und deswegen kann man nicht sagen, jemand muss in sein Heimatland nur, weil er seinen Job verloren hat.

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