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flickr.com/ Haifeez (CC BY 2.0)

Ein skurriler Fall von Polygamie beschäftige in den letzten Jahren die Einwanderungsbehörde, zuletzt auch den VGH. Wie im Deutschland des 21. Jahrhunderts zu erwarten, gewann der Syrer – und darf sich nun Ehemann zweier Frauen nennen.

Der 36-Jährige Syrer reiste 1999 nach Deutschland ein, heiratete kurz darauf eine Deutsche, mit der er drei Kinder hat. Er beantragte die deutsche Staatsbürgerschaft, die ihm 2010 gegeben wurde.

2006 flog allerdings seine Beziehung mit einer Frau aus Damaskus auf, die er daraufhin, um seine Ehre zu retten heiratete. Mit dieser Frau zeugte er ein weiteres Kind. Obendrein ist besagte Frau seine Cousine. Als er 2012 um das Anerkenntnis der Vaterschaft seines Kindes aus der zweiten Ehe ansuchte, gelangte der Fall nochmal in den Blickpunkt der Behörden. Die Staatsbürgerschaft wurde daraufhin aberkannt, da eine Bigamie (die Ehe mit zwei Personen) in Deutschland nicht erlaubt ist.

Zwar gab das VGH der Karlsruher Vorinstanz grundsätzlich Recht, dass eine Bigamie hätte angegeben werden müssen, teilte aber nicht die Auffassung, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der freiheitlich demokratischen Grundordnung sei. (sputniknews.com)

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